Parti-Parlament der Wattenbeker
Die Gründung des Wattenbeker Parti-Parlaments am 21. Juli 2017 wurde der Forderung nach einem trägerinternen Beteiligungsgremium für die im Träger Betreuten gerecht und fand auf Initiative der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Mütter und Väter statt.
Es bietet dem Teilnehmer*innenkreis einen Rahmen, in dem sie demokratische Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, über ihren Wohngruppenalltag hinaus, erfahren können.
Das Wattenbeker Parti-Parlament dient dazu, das Leben Aller in den Wattenbeker Wohngruppen zu verbessern. Es wird darauf geachtet, dass für alle Bewohner Gerechtigkeit herrscht und einige Regeln in den Wohngruppen angepasst und/ oder vereinheitlicht werden. Ziel ist es, dass für Alle die gleichen Rechte gelten. Die Arbeit im Parti-Parlament bietet Möglichkeiten der Mitbestimmung, des Erfahrens von Selbstwirksamkeit, das Erlernen von Rücksichtnahme sowie Respekt. Durch konstruktiven Austausch und Diskussionen können die teilnehmenden Gruppensprecher*innen wachsen und sich in demokratischen Entscheidungen selbstständig in einem geschützten Rahmen und mit Unterstützung üben.
Die Teilhabe an demokratischen Prozessen, dem Mitgestalten sowie dem Erreichen positiver Veränderungen im eigenen Lebensumfeld, bietet den Kindern und Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Müttern und Vätern u.a. Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und wird seitens der Wattenbeker als Beitrag angesehen, dem rechtlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, den §§ 1 Abs. 1 und 11 Abs. 1 SGB VIII, die eine „eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit“ mit „gesellschaftlicher Mitverantwortung“ fordern, gerecht zu werden.
Begleitet und unterstützt werden die Teilnehmenden stets durch ausgebildete Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung, die sich als Anwälte und Unterstützer verstehen und für die Belange der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Mütter und Väter einstehen.
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