Fachvortrag: Rechte und Pflichten bei anzeigepflichtigen Vorkommnissen

Zu unserem Wattenbeker Kollegium konnten wir diesmal als Dozenten Herrn Schirrmeister, den Präventionsbeauftragten der Polizei aus Märkisch-Oderland, zu einem Fachvortrag und anschließender Gesprächsrunde begrüßen.

Das Thema war „Rechte und Pflichten als Erzieher in der Jugendhilfe bei anzeigenpflichtigen Vorkommnissen“.

Nach einem kurzen Input zu den gesetzlichen Grundlagen hatten wir die Möglichkeit, uns speziell betreffende Fragen zu stellen. Als eine Information nahmen wir mit, dass wir als Erzieher unter Umständen sogar verpflichtet sind, Anzeige zu erstatten, wenn der Verdacht auf Drogen- oder Waffenbesitz vorliegt. Des Weiteren, dass Zivilcourage immer gut ist: wer von einer geplanten Straftat erfährt oder sie beobachtet, sollte immer eingreifen beziehungsweise die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Und als letztes die wichtige Erkenntnis, dass eine gegen uns erstattete Anzeige auch gut sein kann – schließlich kann durch die Ermittlungsbehörden in diesem Fall unsere Unschuld bewiesen werden.

Da viele Problematiken, auf Grund der Zeit, nur angerissen werden konnten, haben wir uns entschlossen, Herrn Schirrmeister noch einmal zu einer Fortbildung für unsere Mitarbeiter einzuladen.